Arbeitgeber sind grundsätzlich verpflichtet, alle Sicherheits- und Gesundheitsschutzaspekte für MitarbeiterInnen zu berücksichtigen, um mögliche Gefährdungen auszuschließen und Unfälle vorzubeugen.

Wir bieten die Unterstützung bei der Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen, wie die Durchführung von Arbeitsplatzevaluierungen, Arbeitsstoffevaluierungen, Unterweisung von MitarbeiterInnen.

Zudem übernehmen wir für Sie gerne das gesamte Sicherheitsmanagement und unterstützen Sie als externe Sicherheitsfachkraft.

Als Betreiber sind Sie verpflichtet, das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz, dessen Verordnungen sowie technischen Richtlinien zum vorbeugenden Brandschutz einzuhalten, um in einem Brandfall Personen und Sachschäden so gering wie möglich zu halten.

Wir helfen Ihnen beim Aufbau der betrieblichen Brandschutzorganisation und begleiten Sie gerne als externer Brandschutzbeauftragter.

Die Verordnung über explosionsfähige Atmosphären (VEXAT) verpflichtet Unternehmen zur Ermittlung und Bewertung der explosionsgefährdeten Bereiche im Betrieb.

Zu bewerten sind alle Betriebsbereiche, in denen entzündliche Stoffe (brennbare Flüssigkeiten, brennbare Gase oder Stäube) vorkommen. Gerne unterstützen wir Sie dabei, bei der Erstellung der gesetzlich vorgeschriebenen Dokumentation und Schulung Ihrer MitarbeiterInnen.

Seit Erlass des ADR 2019 gilt auch für Unternehmen, die lediglich als Absender am Transport gefährlicher Güter beteiligt sind, die Verpflichtung einen Gefahrgutbeauftragten zu bestellen.

Wir unterstützen Sie gerne bei der Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen.

Unterstützung bei der Einführung oder Aufrechterhaltung ihrer Managementsysteme.

Ob die Erstellung, die Anpassung des Abfallwirtschaftskonzeptes oder die Funktion eines Abfallbeauftragten – wir unterstützen Sie gerne dabei.

Mutterschutzevaluierung gem. Mutterschutzgesetz